Die Biermarke «Budweiser» bleibt in Deutschland für die tschechische Brauerei Budejovicky Budvar reserviert. Dagegen darf der US-Wettbewerber Anheuser-Busch die gleiche Marke für T-Shirts und Kugelschreiber verwenden. Dies hat das europäische Gericht am Dienstag in erster Instanz in Luxemburg entschieden. Die Marken «Budweiser» und «Bud» sind in Europa seit Jahren umstritten.
Auf Antrag des US-Brauriesen Anheuser-Busch reservierte das EU-Markenamt im spanischen Alicante den Amerikanern die Marke für verschiedene Waren, etwa Schreibwaren, Putzzeug, Bekleidung sowie feine Back- und Konditorwaren. Ihren Antrag auf Eintragung einer Bildmarke mit dem Wort «Budweiser» zog Anheuser-Busch dagegen zurück, wie das Luxemburger Gericht mitteilte. Damit bleibt «Budweiser» dem tschechischen Bier vorenthalten.
Mit dem Hinweis auf ältere Rechte in Frankreich wollte Budejovicky Budvar aus dem tschechischen Budweis (Ceské Budejovice) die Nutzung der Marke durch den amerikanischen Wettbewerber auch für andere Produkte untersagen. Diese Rechte gelten aber nur für Bier und ähnliche Getränke, urteilten die Luxemburger Richter. Die Budvar-Brauerei habe auch nicht belegen können, dass die Verwendung der Marken für andere Produkte durch den US-Konzern dem Ruf des Biers «Budweiser Budvar» schade.
Nach Angaben der Budweiser Budvar Importgesellschaft ist das tschechische Bier mit knapp 20 Mio. Litern jährlich eine der stärksten Importmarken in Deutschland. Anheuser-Busch verkauft nach Angaben ihres Importeurs jährlich knapp 300 000 Liter der Marke «Anheuser-Busch Bud».
Die Verwendung des Wortes «Bud» ist allerdings weiterhin umstritten. Dagegen hatte auch schon die deutsche Bitburger-Brauerei wegen angeblicher Verwechslungsgefahr mit der Marke «Bit» geklagt. Der Bundesgerichtshof gab dem 2001 zunächst statt. Dagegen meinte im vergangenen Oktober das europäische Gericht in erster Instanz, die Verbraucher könnten «Bit» und «Bud» sehr wohl unterscheiden. Eine tschechische Klage ist in Luxemburg noch anhängig.
Dienstag
12.06.2007