Content:

Donnerstag
09.12.2004

Die Publigroup hat dicke Post von der Wettbewerbskommission (Weko) bekommen. «Das Weko-Sekretariat sieht seine Vermutungen aus der Vorabklärung von 2002 bestätigt und verlangt, dass wir auch die kleinen Vermittler kommissionieren», sagt Georges von Csernatony, Mitglied der Publigroupe-Direktion, gegenüber der aktuellen «Werbewoche». Ein harter Schlag für die Publigroupe. Denn die die Abklärungen der Weko besagen, dass die Publigroupe den Wettbewerb «unzulässig beschränkt und ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht». Der Grund: Sie diskriminiert einige Mitkonkurrenten und blockiert deren Zugang zum Markt durch ungerechtfertigte Richtlinien.

Hintergrund der zweijährigen Untersuchung war eine Klage des kleinen, aber hoch effizienten Werbevermittlers AdX im zürcherischen Zollikon gewesen. Dieser hatte 2001 um die Zulassung als Berufsvermittler und damit um die Gewährung der Vermittlerkommission (VK) von Eigenregietiteln ersucht. Diese wurde ihm vom Verband Schweizerischer Werbegesellschaften (VSW) verwehrt. Der VSW ist ein Verein, der sich aus vier Gesellschaften zusammensetzt, namentlich die Publicitas AG, Lausanne, die Publimedia AG, Zürich, die Publimag AG, Glattbrugg, und die Mosse Media AG, Zürich. Diese Firmen sind alles 100-prozentige Tochterfirmen der Publigroupe AG, Lausanne. Die Begründung gegen die AdX damals war, die Firma erfülle die VSW-Richtlinien nicht. Die Konsequenz für AdX ist, dass die Werbeaufträge (Inserate) an P-Pachttiteln vermittelt, nicht kommissioniert wurden. AdX klagte.

Für Werner Baumann, Geschäftsführer der AdX, ist der Entscheid der Weko «wie ein kleiner Sieg, denn die Weko hat uns in allen Punkten Recht gegeben», so Baumann am Donnerstag gegenüber dem Klein Report. Baumann ist sich aber auch bewusst, «dass das ganze Prozedere noch lange nicht abgeschlossen ist». Die Publigroupe hat in der Tat einige Wochen Zeit, um zum 60-seitigen Bericht Stellung zu nehmen. Dann geht der Antrag an die gesamte Wettbewerbskommission. «Bis die Publigroupe alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat, und davon gehe ich aus, kann es gut und gerne zwei Jahre dauern», sagte Baumann abschliessend.

Bereits im November 2002 hatte die Weko über die beanstandete Wettbewerbssituation geurteilt: «Der potenzielle Wettbewerb ist als sehr gering einzuschätzen.» Und das Fazit aus mehreren Seiten Analyse: «Aus dem Gesagten ergibt sich, dass die Publigroupe sich gegenüber ihren Geschäftspartnern und Konkurrenten in wesentlichem Umfang unabhängig verhalten kann. Es bestehen also Anhaltspunkte dafür, dass sie eine marktbehrrschende Stellung im Sinne von Art. 4 Abs. 2 KG innehat.»