Der Nationalrat möchte das kollektive Gedächtnis der Schweiz retten. Denn unserem Land droht in naher Zukunft ein «partieller Gedächtnisverlust». Mit 86 zu 32 Stimmen hat der Nationalrat deshalb am Mittwoch eine Motion überwiesen, die bessere Gesetzesgrundlagen zur Erhaltung audiovisueller Quellen verlangt.
Hans Widmer (SP) meinte, dass der Zerfall des Trägermaterials bereits zu riesigen Verlusten geführt habe. Widmer sprach im Namen der Kulturkommission (WBK), die den Vorstoss eingereicht hatte. Unzählige Bilder und Töne des «kollektiven Gedächtnisses» seien nicht mehr abspielbar. Bundesrat Pascal Couchepin räumte ein, dass die rechtlichen Grundlagen im Gesetz über die Landesbibliothek und im Filmgesetz nicht genügten. Er wollte die Motion aber nur als Postulat entgegennehmen, um bei der Umsetzung des Kulturverfassungsartikels 69 verschiedene Möglichkeiten eines verstärkten Engagements für die Bewahrung des audiovisuellen Kulturguts zu prüfen.
Mittwoch
17.03.2004