Content:

Sonntag
07.02.2010

Das Anzeigewesen im Kanton Bern hat in den letzten Wochen die Gemüter kräftig erhitzt. Nun scheint sich eine Klärung abzuzeichnen: Künftig sind im nichtamtlichen Teil unterhaltende Textbeiträge wie Kochrezepte, Kreuzworträtsel oder Wandertipps weiterhin zugelassen, wie aus einer Mitteilung des Kantonsparlaments vom Freitag hervorgeht. Damit hat die vorberatende Grossratskommission wie gewünscht einen unglücklich formulierten Gesetzesartikel entschärft.

Bereits in der Januarsession war das Gemeindegesetz, in dem unter anderem das Anzeigenwesen geregelt wird, Thema im Berner Kantonsparlament. Nachdem sich dieses schwer tat mit der Frage, ob die Amtsanzeiger künftig redaktionelle Beiträge publizieren dürfen, blieb es vorerst beim Verbot. Allerdings müsse die entsprechende Gesetzespassage neu formuliert werden, verlangte das Parlament. Für die zweite Lesung des Gesetzes im März schlägt die Kommission nun vor, dass redaktionell aufbereitete und meinungsbildende Beiträge im nichtamtlichen Teil der Anzeiger weiterhin verboten sein sollen. Unzulässig seien auch übrige Textbeiträge und Inserate, welche die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährdeten sowie diskriminierend oder unsittlich seien. Ausdrücklich zulässig sind im nichtamtlichen Teil unterhaltende Beiträge.

Die Amtsanzeiger bestehen insbesondere aus den amtlichen Publikationen von Gemeinden, Kantonen und Bund oder anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen. Solche Veröffentlichungen können beispielsweise Baugesuche, Aufgebote zum Stimmenzählen bei Wahlen sowie Abstimmungen oder Konkurseröffnungen sein.