Mit einer superprovisorischen Verfügung will die Zürcher Zustellorganisation Zuvo der für nächsten Sonntag geplanten neuen Sonntagsausgabe der Churer «Südostschweiz» Knüppel zwischen die Beine werfen. Dies gab «Südostschweiz»-Verleger Hanspeter Lebrument am Mittwoch an einer Medienkonferenz zur Lancierung dieser Ausgabe bekannt und wurde von der Zuvo gegenüber dem Klein Report bestätigt. Weil die zu gleichen Teilen der Tamedia und der «Neuen Zürcher Zeitung» gehörende Zuvo mit der Zustell-Organisation der «Südostschweiz» einen Vertrag über den Vertrieb der «SonntagsZeitung» und der NZZaS hat, will die Zuvo hier den Hebel ansetzen. Doch Lebrument gab sich gelassen: «Wir werden die Zeitung so oder so verteilen; nur ein Grossaufgebot der Polizei kann uns daran hindern.»
«Wir sind nicht gegen einen weiteren Sonntagstitel», präzisierte Zuvo-Geschäftsleiter Christoph Wahl gegenüber dem Klein Report, «aber wenn die Südostschweiz-Presse-Vertriebs-AG jetzt auch eine eigene Zeitung verteilen will, müssen auch die Kosten neu verteilt werden.» Zudem habe sich Lebrument vertraglich verpflichtet, kein eigenes Sonntagsblatt zu lancieren. «Das gilt für einen nationalen Titel, die Sonntags-`Südostschweiz` ist aber nur regional», differenzierte Lebrument dazu. Gegen eine Neuverhandlung der Kosten habe er nichts, die nächste Verwaltungsratssitzung sei aber erst am 1. Juni vorgesehen. Zudem zeigte er sich erstaunt, dass er von Zuvo-Verwaltungsratspräsident Jürg Brauchli vor Erlass des Gesuchs um eine superprovisorischen Verfügung nie kontaktiert worden sei. Sein Kommentar: «Das Manöver zeigt, wie nervös die Gegner sind.»
Der so anvisierte Zuvo-VR-Präsident Jürg Brauchli wies den Vorwurf im Gespräch mit dem Klein Report allerdings zurück, ohne in die Details gehen zu wollen. «Es ist ja klar, dass der Vertrieb nicht zusätzliche Zeitungen verteilen kann, ohne dass die anderen Partner dazu etwas zu sagen haben, dafür gibt es Verträge, die man einhalten muss», sagte er und liess dabei durchblicken, Lebrument habe dies nicht getan. «Irgendwann kommt der Punkt, wo man sagen muss, so geht es nicht», formuliert er seinen Unwillen. Lebrument habe verschiedentlich Fristen verstreichen lassen, bevor jetzt die Zuvo zum Mittel der superprovisorischen Verfügung gegriffen habe. Ob das angesprochene Zürcher Gericht darauf eingeht, ist allerdings noch eine andere Frage. Zudem liess Brauchli offen, worin die Forderung konkret besteht. Mehr dazu: Lebrument verkündet den «Aufbruch in den Alpen»
Mittwoch
03.05.2006