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Samstag
07.04.2007

Es geht zwar nur um einige wenige Franken, mag aber eine breite Öffentlichkeit interessieren. Es geht um die Radio- und Fernsehgebühren, die laut einem neuen Entscheid des Bundesgerichts auch dann fällig sind, wenn man sich für längere Zeit (einige Monate) ins Ausland abmeldet. Früher habe man in einem solchen Fall einen Unterbruch der Zahlungspflicht von der Inkassostelle Billag erhalten, heute werde dies nicht mehr gewährt, was rechtens sei.

Am Samstag hat jetzt der Bundesgerichtskorrespondent des «Tages-Anzeigers» die simple Lösung für das finanziell ohnehin nicht dramatische «Problem» geliefert: «Keller, Estrich, Drittperson», habe Billag-Pressesprecher Jonny Kopp als Aufbewahrungsort für Radio- und TV-Empfänger empfohlen, wenn man ins Ausland entschwinde und nicht für eine Leistung bezahlen wolle, die man nicht beanspruchen kann. «Das Bundesverwaltungsgericht sagt klar: Wenn keine Geräte vorhanden sind, besteht keine Gebührenpflicht. Das heisst, dass die Geräte zu entfernen sind und die Billag zu informieren ist», erklärt Kopp. Denn es genügt nicht, einfach den Stecker rauszuziehen. - Siehe auch: TV-Gebühren auch während Auslandaufenthalt