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Mittwoch
15.04.2009

Der Klein Report ist vom Zürcher Bezirksgericht verpflichtet worden, eine Meldung aus dem Jahr 2001 aus dem Archiv zu entfernen und ist diesem rechtskräftigen Urteil gefolgt. In der Meldung war gestützt auf eine Meldung in der «Aargauer Zeitung» berichtet worden, dass sich die «Schweizer Illustrierte» (SI) per sofort von ihrem Textchef René Zeyer getrennt habe.

In seinem Urteil hält das Bezirksgericht fest, dass der Journalist und Buchautor René Zeyer durch diese und eine weitere, bereits früher gelöschte Meldung im Klein Report «widerrechtlich in seiner Persönlichkeit verletzt» worden sei. Er habe «ein schutzwürdiges Interesse an der Beseitigung dieses Störungszustandes». Für die meisten Leserinnen und Leser des Klein Reports sei «kein ausreichendes Informationsinteresse an der Namensnennung ersichtlich.» Das ist insofern erstaunlich, als René Zeyer in diesem Prozess durch den Ringier-Anwalt Matthias Schwaibold vertreten wurde.

Über René Zeyer, der nach verschiedenen Anläufen als Krimi-Autor mit einem Buch zum Fall der Grossbank UBS in verschiedenen Fernsehsendungen aufgetreten ist und sich als «langjähriger Kommunikationsberater in der Finanzbranche» und gegenwärtig «aktiv als Sprecher des Vereins Schutzgemeinschaft der Lehman-Anlageopfer» bezeichnet, schreibt das Bezirksgericht, er sei «in der Öffentlichkeit nicht bekannt und es besteht insofern kein legitimes Informationsinteresse» an dem Fall. Der Klein Report nimmt dies zur Kenntnis. - Das Urteil des Bezirksgerichts im Wortlaut: http://tinyurl.com/7hgje7