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Freitag
08.09.2006

Ein am Freitag bekannt gewordener Entscheid des Zürcher Stadtrichteramts eröffnet neue Möglichkeiten für Guerilla-Werbeaktionen: Es sei nicht strafbar, Kleber an fremden Autos anzubringen, sofern sich diese rasch und ohne Beschädigung entfernen lassen. Im konkreten Fall ging es um Stopp-Offroader-Kleber, die Aktivisten der Jungen Grünen Schweiz auf Autos hefteten. Weil dies gegen keine geltenden Gesetze verstosse, hat die Stadtpolizei dem Täter die bei einer Kontrolle abgenommenen Kleber zurückgesandt. Die Jungen Grünen Schweiz liessen für ihre Kampagne gegen Offroader und «Raserautos» rund 120 000 Kleber herstellen.