Content:

Dienstag
20.09.2005

«Ich finde es ein Fehlurteil», sagte Klaus J. Stöhlker dem Klein Report am Dienstagnachmittag auf Anfrage. Zuvor hatte das Bezirksgericht Meilen den Zürcher PR-Berater dazu verurteilt, wegen versuchter Nötigung eine Busse von 20 000 Franken zu bezahlen. Stöhlker drohte dem umstrittenen Vitamin-Promotor Matthias Rath mit einer «Informationsbombe», um Honorarforderungen durchzusetzen. Zuerst kämpften sie gemeinsam für eine Vitamin-Initiative, dann kam es zum Zerwürfnis zwischen Stöhlker und Rath. Laut Stöhlker war die Zusammenarbeit unzumutbar geworden, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Volksinitiative waren nicht mehr gegeben.

Am 15. Juni 2004 teilte Stöhlker der Health Foundation von Rath in einem E-Mail mit, dass er die Niederlegung seines Mandats als PR-Berater mit einer Medienmitteilung öffentlich machen werde. Im Communiqué äusserte Stöhlker auch Kritik an Raths Organisation. Gleichentags liess Stöhlker bei einem Telefonat mit Raths Stiftung wissen, dass er eine «Informationsbombe» hochgehen lassen werde. Ausserdem setzte er der Health Foundation ein Ultimatum. Gemäss Staatsanwaltschaft wollte Stöhlker mit der Ankündigung von Informationen ein ausstehendes Honorar von mehr als 180 000 Franken eintreiben. Raths Stiftung zahlte allerdings nicht.

Wegen versuchter Nötigung musste sich Stöhlker am Dienstag vor dem Bezirksgericht Meilen ZH verantworten. Der Vorwurf sei völlig unbegründet, sagte der PR-Berater beim Prozess. Er habe der Health Foundation lediglich mitgeteilt, dass er sein Mandat niederlegen werde und dass er die Zahlung des berechtigten Honorars erwarte. Den Begriff «Informationsbombe» habe Rath, der sich verfolgt gefühlt habe, völlig falsch verstanden. Damit habe er nur eine Mitteilung mit öffentlicher Resonanz gemeint, sagte Stöhlker. Gemäss Verteidigung war diese Art von Druck keine Nötigung - auch weil die Health Foundation mit unzimperlichen Methoden arbeitete. Die Strafanzeige Raths sei eine persönliche Abrechnung.

In seinem Urteil folgte der Einzelrichter des Bezirksgerichts Meilen der Anklage und verurteilte Stöhlker wegen versuchter Nötigung. Die Medienmitteilung, die Stöhlker angekündigt habe, sei geeignet gewesen, den Ruf der Health Foundation zu schädigen. Stöhlker habe Raths Stiftung ernsthafte Nachteile in Aussicht gestellt, falls sein Honorar nicht bezahlt werde. Als PR-Berater, der die Funktionsweise der Medien bestens kenne, habe Stöhlker um die negativen Wirkungen der angekündigten Mitteilung gewusst. Das Verschulden Stöhlkers wiege nicht mehr leicht, sagte der Richter.

Ob Stöhlker in Berufung geht, ist noch unklar. Am Honorar von über 180 000 Franken hält der PR-Berater aus Zollikerberg ZH fest. So hat er in Berlin ein Verfahren gegen Rath angestrengt. Rath ist umstritten. So behauptet er, dass sich mit seinen Vitaminpräparaten Krebs und andere tödliche Krankheiten heilen lassen. Schlagzeilen machte der Arzt mit dem neunjährigen Dominik aus Deutschland: Der krebskranke Vorzeigepatient starb letztes Jahr. Laut Stöhlker hält sich Rath derzeit in Südafrika auf. - Siehe auch: 5000 Franken Busse für den Zürcher PR-Berater Klaus J. Stöhlker und Klage von Vitamin-«Papst» gegen PR-Berater Stöhlker abgewiesen