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Freitag
30.05.2008

Ein Thuner Grossrat und die Gewerbepolizei der Gemeinde Köniz haben Strafanzeigen wegen Tabakwerbung bei oder auf Bahnhöfen der SBB eingereicht. Der SP-Grossrat Patric Bhend klagt mit seiner Strafanzeige gegen unbekannt, wie er in einer Medienmitteilung schrieb. Seine Anzeige erhob er, weil derzeit vor dem Bahnhof Thun Plakate für Raucherwaren werben.

Seit dem 1. Januar 2007 gilt aber im Kanton Bern, dass Werbung für Tabak auf öffentlichem Grund sowie auf von diesem einsehbarem privatem Grund verboten ist. Die SBB stellten sich bisher auf den Standpunkt, sie unterstünden grundsätzlich nationalem Gesetz, nicht kantonalem. Direkt gegen die SBB richtet sich die Strafanzeige der Gemeinde Köniz. Die dortige Gewerbepolizei reichte sie ein, als am 23. Mai am Bahnhof Niederwangen Tabakwerbung aufgehängt wurde, wie Gemeinderätin Marianne Streiff Informationen der Zeitung «Der Bund» bestätigt.

Druck auf die SBB und die Plakatfirmen setzt auch das Berner Amt für Wirtschaft Beco auf. Es ist der Meinung, dass Tabakwerbung auf Bahnhofplätzen wie in Thun «ganz klar unzulässig» sind. Dies hat das Beco der SBB und den Plakatfirmen brieflich mitgeteilt. Die SBB erwägt nun seine Praxis in der Tabakwerbung freiwillig den kommunalen und kantonalen Regelungen anzupassen, sagte der Sprecher Roland Binz.