Das Bezirksgericht Meilen hat eine Klage des umstrittenen Vitamin-Promotors Matthias Rath gegen den Zürcher PR-Berater Klaus J. Stöhlker abgewiesen, wie der Gerichtsschreiber des Bezirksgerichts Meilen am Mittwoch gegenüber der SDA einen Bericht des «Tages-Anzeigers» bestätigte. Zum Rechtsstreit war es wegen Aussagen von Stöhlker gekommen, als er im Juni 2004 sein Mandat für Raths Vitamin-Initiative niederlegte. Der umstrittene Arzt will per Volksinitiative den bewilligungsfreien Verkauf hoch dosierter Vitaminpräparate in der Schweiz durchsetzen. Stöhlker sprach von Problemen der Dr. Rath Health Foundation, die einen Erfolg der Initiative verhinderten. Darauf wollte Rath weitere Äusserungen seines Ex-PR-Beraters über das Mandatsverhältnis und die Gründe für dessen Beendigung gerichtlich verbieten lassen und reichte Klage ein.
Der Grund für die Abweisung der Klage ist offenbar eine Erklärung von Stöhlker, er habe nicht vor, sich nochmals über die Auflösung des Mandats von Rath zu äussern. Das Gericht gab aber zu bedenken, dass der PR-Berater mit seiner Medienmitteilung gegen die auftragsrechtliche Schweigepflicht verstossen habe.
Matthias Rath ist eine umstrittene Figur: Er behauptet, dass sich mit seinen Vitaminpräparaten Krebs und andere tödliche Krankheiten heilen lassen. Vor ein paar Wochen starb nun sein krebskranker Vorzeigepatient, der neunjährige Dominik aus Deutschland.
Mittwoch
22.12.2004