Das Berliner Kammergericht hat mehrere Klagen von Ernst August Prinz von Hannover gegen Verlage und mehrere Tageszeitungen abgewiesen. Die Zeitungen hatten am 14. August 2003 berichtet, dass der Prinz Anfang Juni 2003 mit 211 Kilometern pro Stunde auf einer französischen Autobahn gefahren und deshalb in Frankreich zu einem Monat Fahrverbot und 728 Euro Strafe verurteilt worden sei.
Anders als das erstinstanzliche Landgericht teilten die Richter des Kammergerichts in ihrer Entscheidung nicht die Rechtsauffassung des Prinzen, dass die Meldungen einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellten, die sein schützenswertes Recht, nicht mehr dem Medieninteresse ausgesetzt zu sein, verletzten. Wie der Branchendienst newsroom.de am Mittwoch weiter schreibt, widersprach der 9. Zivilsenat am Dienstag damit auch der Rechtsauffassung des 10. Zivilsenats des Kammergerichts, der in gleicher Sache mit einer Berufung im einstweiligen Verfügungsverfahren (Az: 10 U 416/03) befasst gewesen war. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen (Az: 9 U 84/04; 9 U 93/04; 9 U 95/04).
In den vergangenen Wochen hatte das so genannte Caroline-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg für Aufsehen gesorgt. Das Gericht hatte auf eine Beschwerde von Ernst Augusts Ehefrau Prinzessin Caroline von Monaco hin entschieden, dass eine Veröffentlichung von Prominentenbildern, die diese nur im privaten Bereich zeigen, nicht statthaft ist.
Mittwoch
15.09.2004