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Donnerstag
09.10.2008

Der deutsche Bundesgerichtshof verhandelte am Mittwoch über Klagen gegen Google-Anzeigenkunden. Die drei Kläger wehren sich dagegen, dass ihr jeweiliger Markenname als sogenanntes «Adword» verwendet wird, also als Begriff, welcher von Google-Anzeigenkunden benutzt wird, damit bei der Eingabe eines bestimmten Suchbegriffs neben dem Suchergebnis ihre eigene Anzeige erscheint. Die Kläger argumentieren, mit der missbräuchlichen Verwendung ihrer Markennamen werde versucht, die Internetnutzer auf die Seiten der Google-Kunden zu locken. Das Urteil steht noch aus.