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Sonntag
20.04.2008

Die Klage einer deutschen Lehrerin gegen das Internetportal spickmich.de wurde vor Gericht abgewiesen. Die an einer Realschule unterrichtende Pädagogin fühlte sich durch die im Internet veröffentlichte Benotung ihrer Person und ihres Unterrichts in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Die Richter aus Duisburg waren jedoch anderer Meinung. Solche Einträge seien rechtens und vom Recht auf freie Meinungsäusserung geschützt. Bei Beleidigungen oder Schmähkritik hätte möglicherweise ein Anspruch auf Entfernung der Einträge auf dem Internetportal bestanden, gaben die Richter bekannt. Eine ähnliche Lehrerklage war bereits vom Landgericht Köln ebenfalls abgewiesen worden.