Das Basler Zivilgericht hat eine Klage gegen den Herausgeber und Verleger der «Basler Zeitung» (BaZ), Matthias Hagemann, abgewiesen. Klage eingereicht hatte der Basler Theologieprofessor Ekkehard Stegemann wegen eines Leitartikels von Hagemann. In dem Artikel hatte Hagemann am 2. August 2006 eine «aggressive Lobbyarbeit» einer «elektronisch vernetzten Gruppe» gegen die Israel-Berichterstattung der BaZ als moralisch unzulässig kritisiert. Zur Gruppe gehöre auch ein «christlicher Theologieprofessor» in Basel, den Hagemann nicht namentlich nannte.
Stegemann klagte indes wegen Persönlichkeitsverletzung. Das Gericht befand aber, dass der Artikel keine Aussagen enthalte, die unter rechtlichen Gesichtspunkten nicht geschrieben werden dürften, wie der Gerichtspräsident am Freitag auf Anfrage erklärte. Für das Urteil läuft noch eine zehntägige Weiterzugsfrist.
Freitag
30.11.2007