Eine deutsche Lehrerin ist bereits zum vierten Mal vor einem Gericht mit ihrer Klage abgeblitzt. Sie war zusammen mit andern Lehrern auf dem Internet-Portal (spickmich) von ihren Schülern benotet worden. Die Pädagogin beschritt darauf den Rechtsweg und klagte wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Das Kölner Oberlandesgericht hat am Donnerstag mitgeteilt, dass die Bewertung und Benotung der Lehrerschaft zulässig sei und vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit garantiert werde. Kommentare wie «gut vorbereitet» oder «peinlich» verletze das Persönlichkeitsrecht nicht. Auch dass die Noten anonym auf der Homepage publiziert werden, bemängelten die Richter nicht. Damit hat die Gymnasiallehrerin vom Niederrhein alle ihre Interventionen vor Gericht verloren.
Donnerstag
03.07.2008