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Montag
29.09.2008

Der Medienunternehmer Leo Kirch hat im Dauerstreit mit der Deutschen Bank eine weitere Niederlage kassiert. Das Frankfurter Landgericht wies Forderungen des 81-Jährigen im Zusammenhang mit der diesjährigen Hauptversammlung der Bank zurück, wie dem am Montag veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist. Kirch und seine Frau sahen 26 Fragenkomplexe auf dem Aktionärstreffen als unzureichend beantwortet an und wollten die Bank durch das Gericht zur Auskunft zwingen. Dabei ging es unter anderem um die Geschäftsbeziehungen der grössten deutschen Bank mit der beinahe kollabierten Mittelstandsbank.

Die Anträge seien unbegründet, erklärten die Richter. Sie liessen keine Beschwerde gegen das Urteil zu. Die Antragsteller hätten nicht dargelegt, weshalb ein vernünftig denkender Durchschnittsanleger die geforderten Informationen benötige, heisst es in der Entscheidung. Kirch kämpft seit Jahren gegen die Deutsche Bank und ficht auch immer wieder Beschlüsse von Generalversammlungen an. Auf den Aktionärstreffen stellen seine Anwälte Dutzende Fragen an den Vorstand, was die Versammlungen regelmässig um Stunden verlängert.

Kirch wirft der Bank vor, für die Insolvenz seiner Medienholding vor sechs Jahren verantwortlich zu sein. Er verlangt Schadenersatz in Milliardenhöhe. Dazu läuft ein Verfahren vor dem Landgericht München, wo Ende November ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt ist. Die Deutsche Bank begrüsste das Frankfurter Urteil und hofft auf eine Signalwirkung für zahlreiche ähnliche Verfahren. Von Kirch gab es zunächst keine Stellungnahme. Noch liege die Urteilsbegründung nicht vor, sagte ein Sprecher.