Der ehemalige Medienunternehmer Leo Kirch kann sich gewisse Chancen ausrechnen, mit seinen Gerichtsklagen gegen die Deutsche Bank zumindest teilweise durchzudringen. Laut einer Meldung der deutschen Depeschenagentur DPA habe der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Verhandlung «entsprechende Andeutungen» gemacht. Der zuständige Senatsvorsitzende Gerd Nobbe habe gesagt, es spreche «einiges dafür», dass die Kirch-Klage begründet sein könnte. Kirch hatte gegen den damaligen Vorstandssprecher Rolf Breuer von der deutschen Bank geklagt, er habe in einem TV-Interview vom Februar 2002 die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gesellschaften bezweifelt.
Für die Milliardenschäden aus dem Zusammenbruch des Medienimperiums will der BGH dagegen - dies legen Nobbes Äusserungen nahe - die Deutsche Bank offenbar nicht haften lassen. Kirch, der wegen der Breuer-Äusserung weitere Prozesse angestrengt hat, klagt vorerst nur auf die grundsätzliche Feststellung einer Schadenersatzpflicht. Einen konkreten Betrag müsste er in einem weiteren Prozess durchsetzen und dafür nachweisen, dass die Äusserung tatsächlich finanzielle Schäden verursacht hat. Das Urteil des BGH wird für 24. Januar 2006 erwartet.
Dienstag
06.12.2005