Der Medienunternehmer Leo Kirch hat in einem Prozess um Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe gegen die Deutsche Bank eine Schlappe einstecken müssen. Das Landgericht München lehnte einen Teil der Klage am ersten Verhandlungstag durch ein sogenanntes Versäumnisurteil ab, da Kirchs Anwälte zum Prozessauftakt für einen Teil der Forderungen keine Anträge gestellt hatten.
In dem Prozess hatte Kirch die Bank auf Schadensersatz von ursprünglich insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro für die Pleite seiner Firmengruppe verklagt. Die Insolvenz sei durch eine Äusserung des früheren Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer ausgelöst worden, argumentierten die Anwälte Kirchs. Breuer hatte wenige Monate vor der Pleite in einem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt. Die Deutsche Bank erklärte aber erneut, es habe keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Breuer-Interview und der Insolvenz gegeben. Das Unternehmen sei bereits vor dem Interview im Februar 2002 überschuldet gewesen.
Kirch überzieht Breuer und die Deutsche Bank wegen der umstrittenen Äusserungen schon seit Jahren mit Klagen. In dem Prozess in München sind in zwei Klagen alle Ansprüche gegen die Deutsche Bank gebündelt.
Dass Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz von Breuer und der Deutschen Bank zusteht, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2006 bereits festgestellt. In dem aktuellen Prozess sollte unter anderem geklärt werden, wie hoch der Schaden ist und ob er möglicherweise schon durch die damalige Situation des angeschlagenen Kirch-Konzerns verursacht wurde.
Dienstag
25.11.2008