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Donnerstag
22.12.2005

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Giusep Fry, dem Betreiber des Kinos am Berg auf dem Zürcher Üetliberg, teilweise gutgeheissen. Die Regierung hatte zuvor einen Rekurs gegen die Bewilligung des Openair-Kinos gebilligt. Es bleibe offen, ob das strittige Projekt bewilligungsfähig sei, heisst es im Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts. Mit dem Entscheid sei das Bewilligungsverfahren nun beendet: Da einzig das Gesuch für den Sommer 2005 beurteilt werden könne, rechtfertige sich keine Rückweisung an den Regierungsrat.

Bei einem weiteren Gesuch liege es an der Bewilligungsbehörde, noch einmal alles zu überprüfen und die allenfalls notwendige landschaftsschutzrechtliche Bewilligung einzuholen. Giusep Fry will nun prüfen, ob er das Kino am Berg nächstes Jahr wieder aufnehmen wird, wie er am Donnerstag in einem Communiqué mitteilen liess. Siehe auch: Kino-am-Berg-Betreiber gelangt mit Beschwerde ans Verwaltungsgericht