Eine Strafverfügung gegen den Leiter des Rechtsdienstes des Schweizer Fernsehens ist vom Bezirksgericht Zürich am Donnerstag aufgehoben worden. Der Leiter des Rechtsdienstes ist vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Lotteriegesetz freigesprochen worden. Das Statthalteramt des Bezirkes Zürich hatte ihn vor einem Jahr zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt, wegen eines umstrittenen Werbespots eines ausländischen Wettunternehmens. Anzeige hatte die Lotteriegesellschaft Swisslos erstattet.
SF1 und SF2 hatten den Spot zwischen dem 19. März und dem 5. April 2007 77 Mal gesendet. Da die Firma diverse Sportwetten, Casinospiele und Pokerprodukte anbiete, sei der Spot in der Schweiz nicht erlaubt, befand das Statthalteramt.
Der Verteidiger fand, dass der Inhalt des Spots nicht den geringsten Hinweis auf eine Verletzung des Lotteriegesetzes enthalten habe. Der Chef des Rechtsdienstes habe nur eine beratende juristische Funktion. Er sei kein SRG-Organ.
Donnerstag
11.06.2009