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Dienstag
07.09.2004

Wer auf helvetischen Autobahnen fährt, soll sich auf den Verkehr konzentrieren können und sich nicht von Blicken auf Sloggy-Unterwäsche oder Appenzellerkäse ablenken lassen. Der Bundesrat hat am Dienstag eine Motion abgelehnt, die eine Aufhebung des Reklameverbots gefordert hatte. Nach Ansicht von Nationalrat Roland Borer (SVP/SO) genüge das Verbot jener Affichen, welche zu Verwechslungen mit Signalen und Markierungen Anlass geben können, schreibt die Nachrichtenagentur SDA. Mit andern Werbebotschaften könnten die Verkehrsteilnehmer in der Schweiz ebenso gut umgehen wie die Strassenbenützer im Ausland, wo es keine entsprechenden Verbote gebe, meinte der Motionär.

Unaufmerksamkeit durch Ablenkung sei eine der häufigsten Unfallursachen, schreibt der Bundesrat in seiner abschlägigen Stellungnahme. Am Reklameverbot an Autobahnen dürfe nicht gerüttelt werden, weil sich dieses Verbot «nach den Erkenntnissen der Wahrnehmungspsychologie» aus Gründen der Verkehrssicherheit nach wie vor aufdränge.

Borer wollte vor allem Rechtsgleichheit herstellen. Beim Baregg-Tunnel hatte der frühere Autopartei-Nationalrat nämlich Werbetafeln der SBB entdeckt. Was für einen Betrieb im Bundesbesitz rechtens sei, müsse auch Privaten erlaubt werden - zumal die SBB-Werbung offenbar nicht zu einer Zunahme der Unfälle geführt habe. Das Bundesamt für Strassen habe von dieser Werbeaktion erst durch die Motion erfahren, schreibt der Bundesrat. In der Zwischenzeit habe es die zuständigen Kantonsbehörden aufgefordert, den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen.