Ein Berufungsgericht in Amsterdam hat den Antrag des Lycos-Grossaktionärs LE Holding auf Untersuchung des Geschäftsgebarens von Lycos abgelehnt. Wie Lycos in Gütersloh am Freitag mitteilte, wurden alle Anträge der Tochter des spanischen Telekommunikationskonzerns Telefónica nach einer Anhörung am 17. Februar vor der Unternehmenskammer des Gerichts abgelehnt. Aus welchen Gründen das Gericht die Untersuchung ablehnte, teilte das Internet-Unternehmen nicht mit.
Das Portalgeschäft des Internetdienstleisters Lycos Europe ist mittlerweile eingestellt worden. Die LE Holding hatte den Antrag auf Überprüfung im August 2008 gestellt. Lycos war schon da in grosser Schieflage. Weil das Unternehmen jahrelang Verluste schrieb, suchten die Besitzer nach Käufern. Auf einer ausserordentlichen Hauptversammlung Mitte Dezember wurde ein Teilverkauf beschlossen - das Domain-Geschäft und der Bereich Internet-Shopping wurden verkauft.
Sonntag
22.02.2009