Gemäss Presserat ist es zulässig, einen Artikel zur aktuellen Zuwanderungsdebatte mit dem Bild einer in den 1970er-Jahren entstandenen Überbauung zu illustrieren. Offensichtlich falsch sei es hingegen, die abgebildeten Wohnblöcke in der Bildlegende als «neu» zu bezeichnen. Trotzdem bestand laut Presserat keine Täuschungsgefahr. Er wies deshalb am Dienstag eine Beschwerde gegen den «Tages-Anzeiger» ab.
Im April 2011 berichtete der «Tages-Anzeiger», die Stimmung im Parlament zur Personenfreizügigkeit kippe langsam. Die Forderung der SVP nach einer Lenkung der Zuwanderung finde zunehmend auch in anderen bürgerlichen Parteien Unterstützung. Illustriert war der Artikel mit einem Bild der Siedlung «Telli» in Aarau. Die Bildlegende lautete: «Neue Wohnblöcke in Aarau zeugen von der Zuwanderung. 90 000 Menschen sind allein im letzten Jahr aus dem Ausland in die Schweiz gekommen.» Ein Leser beanstandete beim Presserat, mit der falschen Bildlegende - die Siedlung sei nicht neu, sondern zwischen 1970 und 1990 entstanden - werde die Leserschaft in die Irre geführt.
Der Presserat erinnerte in seiner Stellungnahme daran, nicht aus jedem Fehler sei eine Verletzung des Journalistenkodex abzuleiten. Die falsche Bezeichnung der Wohnblöcke als «neu» sei zwar bedauerlich, aber nicht geeignet, die Leserschaft dahingehend zu täuschen, als Folge der aktuellen Zuwanderung werde nun gerade die abgebildete oder eine mit dieser vergleichbare Überbauung erstellt.