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Donnerstag
31.05.2007

Zwar hat sie «Schweizer Illustrierte» im vergangenen September einseitig über eine bevorstehende Volksabstimmung berichtet, aber der in dieser Sache angerufene Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen dieses Vorgehen abgewiesen. Aus dem Fairnessprinzip in der Präambel zur «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» lasse sich keine Pflicht zu journalistischer Ausgewogenheit ableiten, hält das Gremium fest. Die SI hatte drei Wochen vor der Abstimmung über das revidierte Asyl- und Ausländerrecht auf 7 Seiten 50 Prominente zu Wort kommen lassen, die alle erklärten, weshalb sie Nein stimmen wollten. Auch eine Woche später folgte auf der «anderen Seite» kein Ausgleich, weshalb ein Leser an den Presserat gelangte. Zwar räumte Chefredaktor Marc Walder ein, das Thema bei einem nächsten Mal «nicht mehr in dieser Form abhandeln» zu wollen, aber der Presserat lehnte die Beschwerde trotzdem ab. Die Berufsethik lasse «auch eine einseitige, parteiergreifende Berichterstattung zu», betont die Instanz. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22970.htm