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Sonntag
16.04.2006

Besitzer von Internet-Domains haben keine rechtliche Handhabe gegen gleich lautende Adressen, die sich bloss durch einen Umlaut-Buchstaben vom Original unterscheiden. Dies hat in Deutschland das Landgericht Frankenthal entschieden. Bei dem Fall ging es um die Sites www.guenstig.de und www.günstig.de. Der Betreiber von guenstig.de, einem Shopping- und Preisvergleichsportal, klagte gegen den Betreiber von günstig.de.

Die Richter entschieden, in diesem Fall bestehe weder ein namens- noch ein markenrechtlicher Schutz. Die Verwendung des anderen Domain-Namens sei auch nicht wettbewerbswidrig. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass damit «eine unbillige Behinderung von Mitbewerbern durch Abfangen von Kunden oder eine unsachliche Beeinflussung von Verbrauchern beabsichtigt sei». Angesichts der unterschiedlichen Schreibweise genüge die Namensgleichheit allein nicht, um die andere Domain verbieten zu können. Siehe auch: www.ruetli.ch oder www.rütli.ch macht den Unterschied