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Samstag
10.04.2004

Für die französischen Internetanbieter gilt nun doch keine Pflicht zur Vorzensur. Der französische Senat strich am Donnerstag diese Regelung aus dem Entwurf zum Gesetz über die Internetwirtschaft. Die Onlineanbieter sollen nur Inhalte herausfiltern, wenn sie von den Justizbehörden dazu aufgefordert werden. Die Filterpflicht sollte den Netzzugang zu geschichtsrevisionistischen und rassistischen Seiten sowie zu Angeboten für Pädophile unterdrücken. Der Senat sah in der Generalregelung eine Verletzung der EU-Direktive zum elektronischen Handel und eine unangemessene Belastung der Internetanbieter.