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Freitag
21.07.2006

Den Medienkonzernen Bertelsmann und Sony bleibt eine Neuanmeldung ihres Musikunternehmens Sony BMG nun doch erspart. Die Europäische Kommission revidierte am Donnerstag ihre Forderung, Sony und Bertelsmann müssten den Antrag binnen sieben Tagen neu einreichen, nachdem das EU-Gericht erster Instanz die 2004 erteilte wettbewerbsrechtliche Genehmigung von Sony BMG für nichtig erklärt hatte. Die Kommission bat die Unternehmen nur um aktualisierte Informationen, so etwa zu den Marktanteilen.

Eine Frist dafür gebe es aber nicht. Das könnte den erneut anlaufenden Genehmigungsprozess verzögern. «Es wäre im Interesse der Parteien, die Informationen einzureichen, um die rechtliche Unsicherheit nach der Entscheidung zu beenden», erklärte ein Sprecher der Kommission. Das Gericht in Luxemburg hat festgestellt, dass die EU die Fusion nicht gründlich genug geprüft hatte, und damit unerwartet einer Klage von unabhängigen Musikproduzenten stattgegeben. Die Kommission muss nun erneut prüfen. Sony BMG gehört zu den vier grössten Musikverlegern der Welt.