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Montag
10.03.2008

Eine Lenkungsabgabe auf Videos und Computerspielen mit Pornografie oder Gewalt sei kein geeignetes Mittel zum Jugendschutz. Der Bundesrat lehnt deshalb eine Motion von Viola Amherd (CVP/VS) ab und verweist auf geltendes Recht. Fachleute hätten festgestellt, dass das Aufkommen von Videogeräten und Computern zeitlich mit einer Zunahme der Jugendgewalt einhergehe, begründet Amherd ihren Vorschlag. Die Kontrolle der Eltern über den Medienkonsum der Sprösslinge habe sich verringert. Eine Jugendschutzabgabe würde den Zugang erschweren und den Konsum drosseln.

Der Bundesrat pflichtet dem in seiner am Montag veröffentlichten Antwort nicht bei. Die rechtlichen Mittel gegen die Verbreitung brutaler Filme und Spiele seien vorhanden; die Darstellung grausamer Gewalttätigkeiten sei ebenso wie der Besitz und Erwerb solcher Erzeugnisse verboten. Wer Jugendliche mit Pornografie in Kontakt bringe, könne mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder Busse bestraft werden. Zudem verfüge die Branche über Selbstkontrollmechanismen, denen sich alle massgeblichen Akteure angeschlossen hätten.