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Samstag
29.09.2007

Wer beim Internet-Auktionshaus eBay günstige, aber gestohlene Ware kauft, kann nicht grundsätzlich wegen Hehlerei verurteilt werden. Das Landgericht Karlsruhe hat am Freitag ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben, das den Käufer eines gestohlenen Navigationsgerätes zu einer Busse von insgesamt 1200 Euro verurteilt hatte. Die Oberinstanz entschied in der Berufung, dass dem Mann kein vorsätzliches Handeln vorzuwerfen sei. Aus Fahrlässigkeit sei Hehlerei aber nicht strafbar. Staatsanwalt und Verteidigung hatten Freispruch beantragt.

Der Mann hatte ein Navigationsgerät für 671 Euro ersteigert, das im Laden 2137 Euro gekostet hätte. Ein Dreivierteljahr später musste er das Gerät wieder abgeben, da die Polizei einer polnischen Diebesbande auf die Spur gekommen war, die über eBay ihr Diebesgut verkaufte. Die tiefere Instanz hatte dem Mann vorgeworfen, angesichts des niedrigen Preises habe er wissen müssen, dass es sich um geklaute Ware handeln müsse. In der Berufung argumentierte das Gericht nun, es sei üblich, dass bei Versteigerungen tiefe Preise angesetzt würden.