Die Tabakverordnung (TabV) tritt nicht wie geplant am 1. Juli, sondern erst im Herbst in Kraft. Deshalb gibt es vorerst auch keine grossen Warnhinweise auf Schweizer Zigarettenschachteln. «Die Vernehmlassung hat vielfältige Interessen und Themen aufgezeigt», sagte Sabina Müller, Sprecherin des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), gegenüber der sda. Das Amt wird nun den Verordnungsentwurf überarbeiten.
Eine der umstrittensten Neuerungen der revidierten Tabakverordnung waren grosse Warnhinweise, die auf der Vorder- und Rückseite der Zigarettenschachteln angebracht werden sollen: «Rauchen ist tödlich» oder «Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs». Gemäss dem Bundesrat sollten diese Warnungen mindestens 35% der Fläche der Vorder- und 50% der Rückseite einnehmen. Auch unter die Räder kam bisher die Idee, dass das Eidgenössische Departement des Innern Farbfotografien vorschreiben könnte, die gesundheitliche Folgen des Rauchens illustrieren. Gestritten wurde auch über das Verbot der Begriffe «mild», «light» oder «superlight». Einhellig wurde das Vorhaben kritisiert, Maximalwerte für Nikotin und Kohlenmonoxid festzuschreiben sowie den Höchstgehalt an Teer zu senken. Diese Grenzen hätten auch für Zigaretten gelten sollen, die ins Ausland exportiert werden.
Der Text kommt dann früher oder später wieder im Bundesrat an, der über dessen Inhalt und das Inkrafttreten entscheidet.
Donnerstag
24.06.2004