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Mittwoch
21.12.2005

Weil die Wirtschaft den Mehraufwand und Vollzugsprobleme befürchtet, hat der Bundesrat die Revision des Konsumenteninformationsgesetzes (KIG) abgeblasen. Nach den Plänen der Landesregierung sollte der Staat Mindestnormen für die Information der Konsumentinnen und Konsumenten von Waren und Dienstleistungen erlassen. Der Vernehmlassungsentwurf sah vor, dass die Käufer über die Identität des Anbieters, die wesentlichen Eigenschaften des Angebotenen und den tatsächlichen Preis ins Bild gesetzt werden müssten.

Ein Widerrufsrecht sollte es den Konsumenten erlauben, das Gekaufte zurückzugeben, wenn die Informationspflichten verletzt geworden wären. Geplant waren zudem schärfere strafrechtliche Sanktionen sowie ein Klagerecht der Konsumenten, der Verbraucherorganisationen und unter gewissen Voraussetzungen auch des Bundes. Ein Teil der befragten Kreise erachte eine verbesserte Information von Konsumenten und Konsumentinnen als zweifellos notwendig, stellt der Bundesrat fest. Der Mehrheit der Wirtschaft und der politischen Parteien gingen die Anforderungen aber zu weit. Befürchtet wurden zu hohe administrative Belastungen und Schwierigkeiten beim Vollzug. Siehe auch: Konsumentenschutz-Revision wird aufgeteilt