Weil ein pädagogischer Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz Internet-Seiten mit poronografischem Inhalt aufgerufen hatte, wollte ihn sein Arbeitgeber fristlos entlassen. Dies war aber nicht rechtens, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden hat. Der Arbeitgeber hatte «höhere Anforderungen» geltend gemacht, die an einen Mitarbeiter im heiklen pädagogischen Bereich zu stellen seien. Anderseits hatte der Betroffene seine «Taten» unverzüglich zugegeben, sodass das Gericht die Erwartung ausdrückte, das gestörte Vertrauensverhältnis lasse sich wieder herstellen. Eine fristlose Kündigung wäre nur nach vorhergehender Mahnung möglich gewesen.
Donnerstag
13.05.2004