Eine Niederlage auf der ganzen Linie hat die Schweizer-Fernsehen-Direktorin Ingrid Deltenre vor dem Schweizer Presserat einstecken müssen. Sie hatte gegen die Ringier-Zeitung «Blick» geklagt, weil diese im Mai 2005 einen Beitrag unter dem Titel «Reisebüro SF DRS» publiziert hatte. Darin war ihr vorgeworfen worden, für die Sommerserie «Einmal im Leben» könnten Fernsehleute auf Kosten der Gebührenzahler «zu den schönsten Plätzen der Welt» reisen und dort Traumferien verbringen.
In der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme erteilt ihr jetzt der Presserat eine Abfuhr auf der ganzen Linie. Die Beschwerde sei «unbegründet», da die Dinge im beanstandeten Beitrag «viel differenzierter» dargestellt würden als dies die Beschwerde «in unzulässiger Verkürzung behaupte». Zwar räumt der Presserat ein, «Blick» habe «einseitig polemisiert» und habe «insbesondere auf der Titelseite scharf zugespitzt». Damit habe die Boulevardzeitung aber «die Grenzen der Kommentarfreiheit nicht überschritten, wenn die hauptsächlich gebührenfinanzierte Arbeit von Fernsehjournalistinnen an Traumdestinationen erkennbar polemisch als Traumreisen auf Kosten des Publikums bewertet werden».
Ganz ohne Rüge kommt «Blick» allerdings nicht weg. Eine auf der Titelseite publizierte Fotomontage von SF-Direktorin Deltenre vor dem Hintergrund einer Landschaft mit Palmen und Wasser hätte als Symbolbild oder Fotomontage deklariert werden müssen, anerkennt der Presserat. Es habe deswegen aber keine Verwechslungsgefahr bestanden. Fazit: «Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.» - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22190.htm
Mittwoch
22.03.2006