Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat seine Weigerung, der Lia Rumantscha Geldmittel für die romanische Tageszeitung «La Quotidiana» (LQ) zur Verfügung zu stellen, am Mittwoch verteidigt. Eine finanzielle Unterstützung sei als direkte Presseförderung zu qualifizieren und daher nicht verfassungskonform, schreibt der stellvertretende Direktor des BAK, Christoph Reichenau. Die Sprachförderung müsse im Rahmen der verfassungsrechtlichen Bestimmungen ablaufen. Dazu gehöre das Verbot, bestimmte Angebote zu bevorteilen. Die Förderung der romanischen Sprache geschehe, indem der Bund und der Kanton Graubünden seit vier Jahren die allen rätoromanischen Medien gratis zur Verfügung stehende Agentura da Novitads Rumantscha (ANR) mit einer Million Franken jährlich unterstützen. Die Zahl der LQ-Abonnenten sei seit der Gründung um die Hälfte gesunken, fügte Reichenau hinzu, und es könne nicht die Aufgabe des Bundes und des Kantons Graubünden sein, eine Tageszeitung mit Millionenbeiträgen der öffentlichen Hand künstlich am Leben zu erhalten.
Donnerstag
16.11.2000




