Die neueste Schweizer Nachfolgestudie zur TNO-Studie hat keine Auswirkungen kurzfristiger UMTS-Mobilfunkstrahlung auf das Wohlbefinden festgestellt. Dies teilt am Dienstag das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mit. Das sei ein wichtiger Hinweis darauf, dass die geltenden Grenzwerte die Bevölkerung nach heutigem Wissensstand ausreichend schützen. Doch die Langzeitauswirkungen sollten weiterhin im Auge behalten werden, erklärt das Bakom weiter. In den meisten Studien zu kurzfristigen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung vor der Einführung der TS-Technologie konnten keine unmittelbaren Effekte auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden festgestellt werden. Umso mehr überraschte die im Herbst 2003 in Holland durchgeführte so genannte TNO-Studie. Sie hatte Beeinträchtigungen des Wohlbefindens bereits bei schwacher UMTS-Strahlung, wie sie von Mobilfunkantennen ausgeht, festgestellt und zwar bei nur kurzer Exposition von weniger als einer Stunde.
Um diesen unerwarteten Befund auf eine sicherere Basis zu stellen, unterstützten die Bundesbehörden die Schweizer Studie zur Überprüfung der holländischen Studie. Das Resultat dieser Studie wurde heute in Zürich vorgestellt: Die Befunde aus Holland wurden nicht bestätigt; es wurden keine Auswirkungen festgestellt, weder auf das Wohlbefinden, noch auf kognitiven Funktionen. Die Schweizer Studie ist im Rahmen einer Risikoabwägung höher zu gewichten als die TNO-Studie, weil sie Vorteile und Verbesserungen gegenüber der holländischen Studie aufweist: So z.B. eine verbesserte Methodik, zwei verschiedene Stärken der UMTS-Strahlung und eine grössere Anzahl untersuchter Personen.
Die Bundesbehörden stellen weiter fest: Es ist nach Vorliegen der qualitativ hochstehenden Studie unwahrscheinlich, dass kurzfristige UMTS-Mobilfunkstrahlung unterhalb des Anlagegrenzwertes das Wohlbefinden und die kognitive Leistungen beeinträchtigt. Dies kommt einer Entwarnung der Bevölkerung bezüglich der Fragestellung der Studie gleich. Zugleich ist es ein wichtiger Hinweis darauf, dass die Schweizer Grenzwerte die Bevölkerung nach heutigem Wissensstand ausreichend schützen, auch wenn Grenzwerte selbstverständlich nicht aufgrund einzelner Studien festgelegt werden.
Einzelne Gemeinden haben in den vergangenen Jahren die Behandlung von Baugesuchen für UMTS-Antennen mit dem Hinweis auf die Schweizer Nachfolgestudie sistiert. Die Studie bestätigt, dass solche Moratorien aus fachlicher Sicht unbegründet sind, ganz abgesehen davon, dass bereits das Bundesgericht derartige Sistierungen für unzulässig erklärt hatte.
In der Studie wurden kurzfristige Effekte analysiert. Sie lässt keine Aussagen über allfällige Auswirkungen bei langfristiger Exposition zu; denn die Probanden waren der Strahlung nur kurzzeitig ausgesetzt, nämlich während 45 Minuten. Auch über allfällige Risiken beim Mobiltelefonieren mit einem UMTS-Handy sagt die Untersuchung nichts aus; bekanntlich wird der Kopf während eines Telefongesprächs einer viel stärkeren Strahlung ausgesetzt als in der vorliegenden Untersuchung.
Da über Langzeitwirkungen Ungewissheit besteht, hat der Bundesrat 1999 beim Erlass der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zusätzlich im Sinne der Vorsorge strengere Grenzwerte für diejenigen Orte festgelegt, an denen sich Menschen lange Zeit aufhalten. Diese so genannten Anlagegrenzwerte stützen sich nicht auf konkrete wissenschaftliche Resultate oder Verdachte, sondern orientieren sich an den technischen Möglichkeiten, um die Langzeitbelastung niedrig zu halten. Für UMTS-Strahlung von Antennen beträgt der Anlagegrenzwert 6 Volt pro Meter. Er ist somit zehnmal strenger als der Immissionsgrenzwert.
Dienstag
06.06.2006