Nationalrat Ulrich Schlüer (SVP/ZH) soll nicht wegen eines Zeitungskommentars strafrechtlich verfolgt werden. Die Rechtskommission (RK) des Ständerates lehnt es wie der Nationalrat ab, die parlamentarische Immunität aufzuheben. Ein Berner Anwalt hatte gegen Schlüer Strafanzeige eingereicht, weil ihn dieser in seinem Blatt «Schweizerzeit» als anonymen Denunzianten bezeichnet hatte. Der Vorwurf lautete auf unlauteren Wettbewerb, Ehrverletzung, üble Nachrede und Verleumdung. Die RK beschloss mit 4 zu 2 Stimmen, Schlüer vor Strafverfolgung zu schützen, wie sie am Freitag mitteilte.
Freitag
04.05.2007