Die angeblich illegale Wette Sporttipp hat für die Verantwortlichen der Sport-Toto-Gesellschaft definitiv keine strafrechtlichen Folgen. Das Bundesgericht hat die Nichtigkeitsbeschwerde der Bundesanwaltschaft (BA) abgewiesen. Der Schweizer Casino-Verband hatte wegen Sporttipp im November 2003 gegen die Verantwortlichen der Sport-Toto-Gesellschaft Anzeige eingereicht. Bei den betroffenen Personen handelt es sich um den Basler Polizeidirektor Jörg Schild, den ehemaligen Solothurner Regierungsrat Rolf Ritschard und Swisslos-Direktor Georg Kennel. Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt stellte das Strafverfahren im Mai 2004 mangels Tatbestandes ein, was auf Rekurs hin vom Strafgericht bestätigt wurde. Die BA erhob gegen diesen Entscheid Nichtigkeitsbeschwerde ans Bundesgericht, die nun abgewiesen wurde.
Die Begründung für den Entscheid fehlt noch. Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Justiz, hatte den Weiterzug ans Bundesgericht durch die BA damit begründet, dass es sich bei Sporttip um eine verbotene Buchmacherwette gehandelt habe, für die auch keine Ausnahmebewilligung erteilt werden könne. Beim 2003 lancierten Sporttipp wird auf den Ausgang von Sportveranstaltungen wie Fussball- oder Eishockeyspiele gewettet. Gewinnt der Favorit, gibt es weniger Geld als bei einem Sieg des Aussenseiters. Die Sport-Toto-Gesellschaft erwirtschaftet mit Sporttipp rund 55 Mio. Franken Umsatz pro Jahr. - Mehr dazu: Lottofilz vor Bundesgericht
Mittwoch
02.11.2005