Ein Artikel im Magazin «Facts» (Tamedia) hat keine strafrechtlichen Folgen für den oder die Informanten aus der Bundesverwaltung. Der ausserordentliche Bundesanwalt Peter Heuberger habe seine Ermittlungen wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingestellt, teilte das Justiz- und Polizeidepartement am Mittwoch mit. Die Ermittlungen erfolgten aufgrund einer Strafanzeige des Eidg. Untersuchungsrichteramtes gegen Unbekannt.
«Facts» hatte am 25. November 2004 zahlreiche vertrauliche Details aus dem Strafverfahren gegen den Privatbankier Oskar Holenweger veröffentlicht. Die Ermittlungen haben nun laut EJPD «ergeben, dass einzelne im Artikel verwendete Informationen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einer Amtsgeheimnisverletzung beruhen. Weil der Autor des Artikels jedoch nicht bereit war, die Quelle preiszugeben, wozu er berechtigt war, bestanden keine genügenden Anhaltspunkte, um den Täter ausfindig zu machen.»
Mittwoch
25.01.2006