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Dienstag
07.04.2009

Mit dem Fall einer Frau, die von einem Fotoreporter der «Wiler Zeitung» fotografiert worden war, kurz nachdem sie einen Verkehrsunfall erlitten hatte, musste sich der Schweizer Presserat befassen. Dabei kam er zum Schluss, dass nichts darauf hindeute, dass der Journalist besonders rücksichtslos vorgegangen sei. Der Presserat hat darum die Beschwerde abgewiesen, wie er am Mittwoch mitteilte.

Die beiden Beteiligten haben die Ereignisse gegenüber dem Presserat ziemlich unterschiedlich dargestellt. Die Frau, die bei Glatteis von der Strasse abgekommen war, davon schrieb, der zufällig an der Unfallstelle anwesende Fotoreporter habe sich nicht um sie gekümmert und lediglich fotografiert. Dieser bestritt dies jedoch und erklärte, ihr sehr wohl geholfen zu haben.

Auf diese Differenzen liess sich der Presserat nicht ein und befasste sich lediglich mit dem veröffentlichten Bild und dem Text. Das Blatt habe einen «nüchternen Bericht» publiziert, und auf dem Bild sei die Fahrerin so abgebildet, dass sie ausserhalb ihres engeren Bekanntenkreises nicht erkennbar sei. Laut Presserat «deutet jedenfalls nichts auf ein besonders rücksichtsloses Vorgehen» des Reporters hin. «Ebenso erfüllt die beanstandete Publikation auch die Vorgabe, wonach Fotografien und Fernsehbilder von Unglücksfällen, Katastrophen und Verbrechen die Menschenwürde respektieren und darüber hinaus die Situation der Familie und der Angehörigen der Betroffenen berücksichtigen müssen», hält der Presserat zusammenfassend fest. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/24890.htm