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Donnerstag
18.12.2008

Die Einführung des Mindestlohnes bei der Deutschen Post kann nicht für die ganze Branche gelten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Der Mindestlohn dürfe nicht per Verordnung auf die Mitbewerber im Postbereich übertragen werden. Die deutsche Bundesregierung scheiterte in der Berufungsverhandlung im wichtigsten Punkt. Das Arbeitsministerium legte Revision ein.