Die Einführung des Mindestlohnes bei der Deutschen Post kann nicht für die ganze Branche gelten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Der Mindestlohn dürfe nicht per Verordnung auf die Mitbewerber im Postbereich übertragen werden. Die deutsche Bundesregierung scheiterte in der Berufungsverhandlung im wichtigsten Punkt. Das Arbeitsministerium legte Revision ein.
Donnerstag
18.12.2008