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Dienstag
10.04.2007

Der Kilchberger Schokoladehersteller Lindt & Sprüngli ist die Eintragung ihres Schoggi-Samichlauses als Formmarke zu Recht verwehrt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Firma abgewiesen. Lindt & Sprüngli hatte den in bedruckte Folie verpackten Weihnachtsmann 2005 zur Eintragung als dreidimensionale Marke angemeldet. Das Gesuch wurde vom Institut für geistiges Eigentum zurückgewiesen. Dem hat sich das Bundesverwaltungsgericht jetzt angeschlossen.

Laut den Berner Richtern fehlt es dem Samichlaus an klaren Unterscheidungsmerkmalen. Über Weihnachten würden grosse Mengen an kleinen Portionen Schokolade in Folienverpackung verkauft, die mit weihnachtlichen Motiven bedruckt seien. Die Idee eines Weihnachtsmannes sei für sich genommen nichts Auffälliges. Die zwei- und dreidimensionalen Elemente der angemeldeten Form würden dem gewohnten Klischee eines Weihnachtsmannes entsprechen. Dass eine ähnliche Formmarke in Deutschland registriert worden sei, ändere nichts daran. Gegen den Entscheid aus Bern kann Lindt & Sprüngli noch Beschwerde ans Bundesgericht in Lausanne erheben.