Ein ägyptisches Gericht hat die Rechte von drei Fernsehmoderatorinnen geschützt, die nach eigenen Angaben wegen ihrer Kopftücher vom Fernsehschirm verbannt worden waren. Das Verwaltungsgericht in Alexandria entschied am Dienstag, dass die Frauen, die für das Staatsfernsehen arbeiten, ein Anrecht darauf haben, auch mit Kopftuch zu moderieren. Sie waren, nachdem sie den Schleier angelegt hatten, in den redaktionellen Bereich des Senders «verbannt» worden. Der damalige Informationsminister Safwat el-Scharif hatte dies jedoch nicht offiziell damit begründet, dass die Frauen Kopftücher tragen. Der ägyptische Staat will das Urteil nach Angaben aus Justizkreisen anfechten.
Dienstag
05.07.2005