Nun ist es heraus: Der Bundesrat will nicht bei der EU vorstellig werden. Das Abkommen zwischen den USA und der EU über die Verwendung des Begriffs Champagne komme nach Ansicht des Bundesrates nicht einer Aufgabe des Schutzes dieser Bezeichnung gleich. Er wolle sich deshalb nicht in Brüssel für den gleichnamigen Waadtländer Wein stark machen.
Der Waadtländer PdA-Nationalrat Josef Zisyadis hatte in einem Postulat den Bundesrat aufgefordert, geeignete Massnahmen zu prüfen, damit das Dorf Champagne VD für seinen Wein wieder die Ursprungsbezeichnung Champagne benutzen könne. Zisyadis berief sich dabei auf ein Abkommen vom 2. März 2006 zwischen den USA und der EU. Eben dieses erlaube den Vereinigten Staaten, die Bezeichnung Champagne zu verwenden, begründet der PdA-Nationalrat seinen Vorstoss.
Diesen Standpunkt teilt der Bundesrat jedoch nicht: Das Abkommen zwischen den USA und der EU habe keine direkten oder indirekten Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU in der Frage des Schutzes von geografischen Angaben, schreibt die Landesregierung in ihrer Antwort.
Stattdessen wolle der Bundesrat den Entscheid des Gerichts der Europäischen Gemeinschaft abwarten. Dort hatten die Gemeinde Champagne und die dortigen Winzer Beschwerde erhoben, nachdem die Ursprungsbezeichnung Champagne für den Waadtländer Wein verboten worden war. Das Verbot war eine Folge der Bilateralen I gewesen. Um den Abschluss nicht zu gefährden, hatte die Schweiz eingewilligt, dass die Bezeichnung Champagne von Schweizer Produzenten nach einer Übergangsfrist nicht mehr benutzt werden durfte.
Dienstag
12.12.2006