Die Rechtskommission RK des Nationalrates hat sich knapp mit 11 zu 10 Stimmen und einer Enthaltung entschieden, nochmals auf den Immunitätsfall des Zürcher SVP-Nationalrats Ulrich Schlüer einzugehen. Im früheren Entscheid wurde die Aufhebung der Immunität von der grossen Parlamentskammer abgelehnt. Nun soll der SVP-Nationalrat und Chefredaktor der «Schweizerzeit» wegen eines Zeitungskommentars doch strafrechtlich verfolgt werden.
Wie der Ständerat sieht die RK-Mehrheit keinen Zusammenhang zwischen dem politischen Mandat Schlüers und dessen publizistischer Tätigkeit als Chefredaktor. Deshalb empfiehlt sie dem Rat, auf das Gesuch der Zürcher Staatsanwaltschaft um Aufhebung der parlamentarischen Immunität Schlüers nicht einzutreten. Im März hatte der Nationalrat mit 110 zu 78 Stimmen Eintreten beschlossen, dann aber im Sinne langjähriger Praxis die Immunität des Parlamentariers geschützt. Er kam damals zum Schluss, dass Schlüer als Parlamentarier gehandelt habe - und dass die ungehinderte Ausübung des politischen Mandats dem Interesse an einer Strafverfolgung vorgehe.
Die Kommissionsminderheit beantragt, am ursprünglichen Entscheid des Rates festzuhalten, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Folgt das Plenum der Mehrheit, geniesst Schlüer keine Immunität. Andernfalls kommt noch einmal der Ständerat zum Zuge. Auslöser der Debatte ist ein Artikel, in dem Schlüer einen Berner Anwalt als anonymen Denunzianten bezeichnete. Der Betroffene reichte Strafanzeige wegen unlauteren Wettbewerbs, Ehrverletzung und übler Nachrede ein.
Sonntag
26.08.2007