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Donnerstag
26.06.2008

Patientenschützerin Margrit Kessler ist vom Kantonsgericht St. Gallen wegen einer Falschaussage im «Fall Lange» zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 180 Franken verurteilt worden. Zudem muss Kessler 2000 Franken Busse bezahlen. Das Kantonsgericht St. Gallen reagierte mit seinem Schuldspruch gegen die Präsidentin der Patientenschutzorganisation SPO auf ein rückweisendes Urteil des Bundesgerichts vom November 2007.

Der Rechtsstreit zwischen Margrit Kessler und Jochen Lange, Chefarzt Chirurgie am Kantonsspital St. Gallen, dauert bald ein Jahrzehnt. Dabei geht es neben anderen Punkten um den Tod einer Darmkrebs-Patientin im Jahr 1998 fünf Tage nach einer bis dahin nur an Tieren erprobten Bauchspülung mit dem Wirkstoff Methylenblau. Kessler machte den Fall öffentlich und wurde deswegen von Jochen Lange angezeigt. 2005 wurde Kessler vom Kreisgericht St. Gallen der falschen Anschuldigung, der falschen Zeugenaussage und der üblen Nachrede schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Gegen dieses «Maulkorb-Urteil» appellierte Kessler.

Das Kantonsgericht St. Gallen krempelte das Urteil im März 2007 um und sprach Margrit Kessler von sämtlichen Vorwürfen frei. Das wiederum passte der St. Galler Staatsanwaltschaft nicht. Sie zog das Urteil vors Bundesgericht. Dieses stützte das Urteil des Kantonsgerichts, wies es aber im Punkt der Falschaussage zurück, was wiederum aus Sicht der SPO eine «Lappalie» ist.

Eine Lappalie insbesondere im Vergleich zu den Vorwürfen, von denen Lange seinerseits freigesprochen worden war. Jochen Lange stand ebenfalls vor Gericht. Er wurde von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen, die Strafverfahren gegen ihn wurden eingestellt. - Siehe auch: «Maulkorb-Urteil» kommt nochmals vor Bundesgericht