20 Jahre nach dem ersten gescheiterten Versuch nimmt der Kanton Wallis Anlauf zur Schaffung eines Informationsgesetzes. Nach einer Vernehmlassung, die bis Ende September dauert, soll das Gesetz nächstes Jahr in Kraft treten. Das am Donnerstag vorgestellte Gesetz soll das Öffentlichkeitsprinzip verankert werden. Das heute geltende Geheimhaltungsprinzip trage nicht zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Gemeinwesen bei, sagte der Präsident der ausserparlamentarischen Kommission, die den Entwurf erarbeitet hat. Während der Kanton das Öffentlichkeitsprinzip bereits anwende, sei allenfalls bei einigen Gemeinden mit Widerstand zu rechnen, sagte der kantonale Informationschef Michel Clavien.
Die Vorlage verpflichtet die Behörden, Öffentlichkeit und Medien aktiv zu informieren und Zugang zu Dokumenten zu gewähren. Weiter sieht die Vorlage die Schaffung der Stelle eines unabhängigen Mediators vor, der über die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips wachen soll. Er soll zudem Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger sein, denen eine Akteneinsicht verweigert wird. In der Schweiz kennen bereits die Kantone Bern, Solothurn, Genf, Waadt und Jura ein entsprechendes Informationsgesetz. Entsprechende Gesetzesarbeiten laufen in den Kantonen Neuenburg, Zürich und Freiburg. Auch auf eidgenössischer Ebene soll auf das Öffentlichkeitsprinzip umgestellt werden.
Donnerstag
26.08.2004