Das Waadtländer Kantonsparlament hat am Dienstag ein neues Kinogesetz verabschiedet. Das generelle Mindestalter von 7 Jahren für Kinofilme wird abgeschafft. Neu gilt das Gesetz aber auch für Filme auf DVD und Video. In der Regel liegt das Schutzalter künftig bei 16 Jahren. Das Kontrollorgan für Filme des Kantons kann die Limite aber auf 18 Jahre anheben. Im Visier sind dabei Filme, die Gewalt verherrlichen, die Würde des Menschen verletzen oder die zu Rassismus oder kriminellen Handlungen anstacheln.
Bei Zuwiderhandlung gegen das Gesetz können Bussen zwischen 500 und 10 000 Franken ausgesprochen werden. Knapp nicht angenommen haben die Grossräte in der ersten Lesung einen Antrag, wonach die Werbung für Alkohol und Tabak in den Kinosälen nur noch bei Filmen mit Alterslimite 18 erlaubt wären. Der Antragssteller will diese Regel in der zweiten Debatte noch einmal einbringen.
Dienstag
20.06.2006