Die Thurgauer Kantonsregierung will 2006 Förderbeiträge an einzelne Kulturschaffende zahlen und hat dazu wie in den Vorjahren auch 150 000 Franken aus dem Lotteriefonds bewilligt. Die Gesamtsumme wird üblicherweise in Einzelbeiträgen zwischen 10 000 und 25 000 Franken ausbezahlt. Diese sollen Kulturschaffende, die eine besondere Begabung in ihrem Gebiet aufweisen, in der Entwicklung nachhaltig fördern.
Damit Kunstschaffende in den Genuss einer solchen Förderung kommen können, müssen sie eine Bezug zum Thurgau haben und ein konkretes Projekt einreichen, das «eine Veränderung beziehungsweise Weiterentwicklung des persönlichen Kunstschaffens zum Ziel hat», so das kantonale Kulturamt. Die bis zum 31. März 2006 eingereichten Projekte werden juriert. Die Kulturkommission und der Chef des Departements für Erziehung und Kultur entscheiden dann über die Anträge. Die Förderbeiträge werden anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung am 14. Juni 2006 im Kulturforum Amriswil überreicht.
Donnerstag
10.11.2005