Ein neues Kulturförderungsgesetz soll im Kanton Schwyz das bisherige Reglement ablösen. Mit einem jährlichen Kredit von 500 000 Franken soll auch mehr Geld in die Kultur fliessen - die breiter definiert wird. Die Schwyzer Regierung hat am Donnerstag dem Kantonsrat das neue Kulturförderungsgesetz unterbreitet. Damit will sie eine Lücke schliessen, denn Schwyz hat heute keine gesetzliche Grundlage zur Ausrichtung von Staatsbeiträgen an die Kultur. Es existiert lediglich ein Reglement über den Fonds zur Förderung der Kultur. Nun soll das bisherige kulturelle Engagement des Kantons sichergestellt und weiterentwickelt werden. Das Rahmengesetz berücksichtigt dabei die bisherigen Erfahrungen der Kulturkommission. Heute stehen für kulturelle Projekte 450 000 Franken zur Verfügung, die ausschliesslich aus den Erträgen der Landeslotterie fliessen. Neu sollen kulturelle Aktivitäten mit Mitteln des ordentlichen Staatshaushaltes finanziert werden. Dafür sollen jährlich 500 000 Franken ins Budget aufgenommen werden.
Im Vordergrund des neuen Gesetzes steht «die Förderung des aktuellen kulturellen Lebens im Sinne eines breiten Kulturbegriffs». Enthalten sind darin alle Kultursparten, Traditionelles und Neues, Projekte von Profis und Laien, Hoch-, aber auch Alltags- und Dorfkultur. In der Vernehmlassung haben sich mit wenigen Ausnahmen alle angesprochenen Institutionen für das Gesetz ausgesprochen. Betont wurde die Bedeutung der Kulturförderung als aktive, jedoch subsidiäre Aufgabe. Begrüsst wurde die Trennung von Kulturförderung und Kulturpflege.
Donnerstag
18.11.2004